Privat versichert
Private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif anteilig oder vollständig. Klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, was übernommen wird.
Was meine Behandlung kostet und was Ihre Versicherung erstatten kann.
Bevor wir starten, brauche ich von Ihnen einen ausgefüllten Behandlungsvertrag. Das ist eine berufsrechtliche Vorgabe — und gleichzeitig die Grundlage dafür, dass wir verbindlich miteinander arbeiten können.
Hinweis Der Behandlungsvertrag wird Ihnen mit der Terminbestätigung per Mail zugesandt — Sie müssen ihn nicht selbst herunterladen. Alternativ liegt er ausgefüllt zum ersten Termin in der Praxis bereit.
Alle Honorare auf einen Blick.
| Leistung | Dauer | Honorar |
|---|---|---|
| Kurzes Infogespräch · Telefon | 10 Min | kostenfrei |
| CheckIn | 30 Min | 75 € |
| Kindersprechstunde · Erstgespräch | 60 Min | 120 € |
| Regenerationsanalyse | 90 Min | 450 € |
| Naturheilkundliche Sprechstunde | nach Aufwand | nach GebüH |
| Bioresonanz-Anwendung | nach Aufwand | 60–120 € |
Alle Beträge in Euro, inkl. ggf. anfallender Steuern. Privatrechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Verbrauchsmaterialien und Laborkosten werden gesondert ausgewiesen.
In besonderen Lebenssituationen sind auf Anfrage angepasste Tarife möglich. Sprechen Sie mich einfach an.
Drei typische Konstellationen — und was sie für Sie bedeuten.
Private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif anteilig oder vollständig. Klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, was übernommen wird.
Viele Tarife übernehmen Heilpraktiker-Leistungen anteilig — Konditionen je nach Anbieter. Ihre Rechnung können Sie direkt bei der Zusatzversicherung einreichen.
Je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich geregelt. Eine Vorab-Klärung mit der zuständigen Beihilfestelle ist sinnvoll.
Wenn die Zahlen für Sie passen — oder wenn Sie noch unsicher sind, ob mein Ansatz zu Ihrer Situation passt: Starten Sie mit dem CheckIn.