Honorar & Abrechnung

Transparenz vor dem ersten Termin.

Was meine Behandlung kostet und was Ihre Versicherung erstatten kann.

01 — Vor dem ersten Termin

Behandlungsvertrag.

Bevor wir starten, brauche ich von Ihnen einen ausgefüllten Behandlungsvertrag. Das ist eine berufsrechtliche Vorgabe — und gleichzeitig die Grundlage dafür, dass wir verbindlich miteinander arbeiten können.

Hinweis Der Behandlungsvertrag wird Ihnen mit der Terminbestätigung per Mail zugesandt — Sie müssen ihn nicht selbst herunterladen. Alternativ liegt er ausgefüllt zum ersten Termin in der Praxis bereit.

02 — Leistungsverzeichnis

Praxis-Leistungen im Detail.

Alle Honorare auf einen Blick.

Leistung Dauer Honorar
Kurzes Infogespräch · Telefon 10 Min kostenfrei
CheckIn 30 Min 75 €
Kindersprechstunde · Erstgespräch 60 Min 120 €
Regenerationsanalyse 90 Min 450 €
Naturheilkundliche Sprechstunde nach Aufwand nach GebüH
Bioresonanz-Anwendung nach Aufwand 60–120 €

Alle Beträge in Euro, inkl. ggf. anfallender Steuern. Privatrechnung nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Verbrauchsmaterialien und Labor­kosten werden gesondert ausgewiesen.
In besonderen Lebenssituationen sind auf Anfrage angepasste Tarife möglich. Sprechen Sie mich einfach an.

03 — Erstattung

Was Ihre Versicherung übernehmen kann.

Drei typische Konstellationen — und was sie für Sie bedeuten.

I.

Privat versichert

Private Krankenkassen erstatten Heilpraktiker-Leistungen je nach Tarif anteilig oder vollständig. Klären Sie vor dem ersten Termin mit Ihrer Versicherung, was übernommen wird.

II.

Heilpraktiker-Zusatzversicherung

Viele Tarife übernehmen Heilpraktiker-Leistungen anteilig — Konditionen je nach Anbieter. Ihre Rechnung können Sie direkt bei der Zusatzversicherung einreichen.

III.

Beihilfe

Je nach Bundesland und Dienstherr unterschiedlich geregelt. Eine Vorab-Klärung mit der zuständigen Beihilfestelle ist sinnvoll.

04 — Wichtiger Hinweis

Keine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung.

Privatrechnung Alle Leistungen werden privat in Rechnung gestellt — nach Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist nicht möglich. Bei gesetzlich Versicherten ohne Heilpraktiker-Zusatzversicherung tragen Sie die Kosten selbst.
Ihr nächster Schritt

Termin buchen.

Wenn die Zahlen für Sie passen — oder wenn Sie noch unsicher sind, ob mein Ansatz zu Ihrer Situation passt: Starten Sie mit dem CheckIn.

30 Min CheckIn·Online oder Wiesloch·Persönliche Antwort